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Für Buchungen unserer Escortladies in Bayern (Escorts Bayern)

Filed under: Escort-News — Isabelle Rozier 3. July 2008 @ 14:45:51 Uhr -

Für Buchungen unserer Escortladies und Escortgentlemen in Bayern gelten andere Bedingungen!

Laut der Bayerischen Hygieneverordnung § 6 vom 16. Mai 2001 besteht für Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang:

“Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.“

Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr und kann ungeschützt z.B. auch Hepatitis und Syphilis übertragen.

Bitte beachten Sie, dass die erotischen Vorlieben unserer Escorts in Bayern diesem Gesetz unterliegen – sollte Ihr gewünschtes Escort ausserhalb Bayerns gebucht werden, greift dieses Gesetz nicht.

Bitte beachten Sie auch, dass wir für unsere Escortladies und Escortgetlemen, die in Bayern agieren, keine Auskünfte über die erotische Vorlieben geben dürfen.

Darüber hinaus ist die Sperrbezirksverordnung zu beachten – Informationen hierzu finden Sie hier: Prostitutionsbroschüre – unter Sperrbezirksliste und unter Sperrbezirksverordnung.

Nachtrag: Auch wenn wir Escortdamen und Escortherren nicht als Prostituierte bezeichnen und Sie die Dame oder den Herrn ausschließlich für eine bestimmte Zeit buchen, könnte es dennoch zu erotischen Kontakten kommen. In diesen Fällen greifen o. g. Gesetze.




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